Donnerstag, 31. März 2016

Schöne Zähne, teure Zähne

Dass die kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter nicht billig ist, ist ja bekannt und ich bin durch die Einträge, die sich auf den Kostenvoranschlag und auf die erste Quartalsrechnung (4/15) bezogen, bereits darauf eingegangen.

Wenn man eine solche Behandlung beginnt, ist man sich über den Kostenaufwand im Klaren. Was vielleicht noch nicht so ins Bewusstsein gekommen ist, ist die Tatsache, wie man diese Kosten am besten steuerlich geltend macht.

Ich habe vor ein paar Tagen meine Steuererklärung für 2015 erledigt und möchte heute auf einige Dinge hinweisen, die man berücksichtigen kann bzw. sollte:

  • Das A und O ist, dass man sämtliche Rechnungen und Belege, die sich auf Krankheitskosten beziehen, aufhebt. Und zwar nicht nur diese, die sich auf die kieferorthopädische Behandlung bezieht, sondern alles (Rezeptzuzahlungen, Einkäufe in der Apotheke, Brillenrechnungen, ...). Wichtig ist, dass man sich für alles immer Quittungen geben lässt!
  • Man kann auch die Fahrtkosten zum Kieferorthopäden aufstellen (0,30 € pro Kilometer). Ich habe mir über das Jahr hin die Termine in einer Excelliste eingetragen, mit den Kosten versehen und dann ausgedruckt von der Praxis unterschreiben lassen. Auch diese Kosten können bei der Steuererklärung mit geltend gemacht werden.
  • Man muss mit den Ausgaben über die sogenannte Belastungsgrenze kommen, die einem anhand des Bruttoeinkommens (abzgl. Werbungskosten), zugemutet werden kann. In der Regel sind das 5 bis 6 %. Daher gilt es, wenn man die Behandlung noch vor sich hat, sinnvoll das "Krankheitsjahr" zu planen. Man sollte die kieferorthopädische Behandlung relativ früh im Jahr beginnen, so dass man 2 bis 3 Quartalsrechnungen hat. Denn so steigt die Chance, dass man die o.g. Belastungsgrenze übersteigt. Will man sich vielleicht auch eine neue Brille zulegen, sollte man sich überlegen, dies im gleichen Jahr zu tun.
  • Ist man unverheiratet, gilt die Belastungsgrenze für das eigene Einkommen. Ist man verheiratet, errechnet sich die Belastungsgrenze vom Gesamteinkommen. Daher sollten Verheiratete überlegen, sich für das entsprechende Jahr getrennt veranlagen zu lassen. Es reicht ein einfaches Kreuzchen auf dem Hauptformular (allerdings müssen dann beide Ehepartner jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben). Ich habe in meinem Fall Vergleichsrechnungen mit Elsterformular durchgeführt und festgestellt, dass eine getrennte Veranlagung für 2015 besser ist, eben weil dann die Kosten (ca. 4.700 € für 2015) meine persönliche Belastungsgrenze übersteigen. Bei einer gemeinsamen Veranlagung bekämen wir ca. 850 € wieder, bei einer getrennten insgesamt knapp 1.700 € (ich davon 1.250 €). 

Eingetragen wird dann alles unter "Außergewöhnliche Belastungen". Die gesammelten Belege sollten beigefügt werden.  Ich finde, wenn man schon die ganzen Ausgaben bestreitet, kann man durch ein bisschen Arbeit mit der Steuererklärung ein paar Euro wieder reinholen - oder?

Wer Fragen hat, kann gern eine E-Mail schicken. Ich bin allerdings kein Steuerexperte und alle Hinweise sind natürlich ohne Gewähr :-)

Heute kam übrigens die Rechnung für das erste Quartal 2016. Mit 400,57 € überschaubar im Vergleich zur vorherigen Rechnung. Mehr zur heutigen Rechnung im nächsten Eintrag (siehe Hinweis).


Hinweis für den kommenden Montag: Am Montag, d. 04.04.2016 gibt es kein Vergleichsfoto. Der Wocheneintrag wird am 10.04.2016 nachgereicht.


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